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LG Hildesheim: Wettbewerbswidrige Herabsetzung durch Fahrschul-Werbung wenn alte Führerschein-Ausbilungsmethode als falsch und gefährlich bezeichnet wird

LG Hildesheim
Urteil vom 21.03.2017
11 O 24/16


Das LG Hildesheim hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Herabsetzung vorliegt, wenn eine Fahrschule für eine neue Ausbildungsmethode wirbt und die herkömmliche Führerschein-Ausbilungsmethode als "falsch und gefährlich" bezeichnet.