LG Berlin: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Anbieten eines PKW in Rubrik Geländewagen einer Online-Handelsplattform obwohl kein Allradantrieb vorhanden ist
LG Berlin
Beschluss vom 12.03.2019
102 O 16/19
Das LG Berlin hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Unternehmen einen PKW in der Rubrik "Geländewagen" einer Online-Handelsplattform anbietet, obwohl das Fahrzeug über keinen Allradantrieb verfügt.
Beschluss vom 12.03.2019
102 O 16/19
Das LG Berlin hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Unternehmen einen PKW in der Rubrik "Geländewagen" einer Online-Handelsplattform anbietet, obwohl das Fahrzeug über keinen Allradantrieb verfügt.