BGH: Privatkopievergütung entfällt nicht allein deshalb weil Geräte oder Speichermedien an gewerbliche Endabnehmer geliefert werden
BGH
Urteil vom 09.04.2026
I ZR 1/24
Gewerblicher Endabnehmer II
Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 2 Buchst. b; UrhG § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1
Der BGH hat entschieden, dass die Pflicht von Herstellern, Importeuren und Händlern zur Zahlung der Privatkopievergütung nach § 54 Abs. 1 UrhG nicht bereits dann entfällt, wenn das Gerät oder Speichermedium an einen gewerblichen Endabnehmer geliefert wird.
Leitsatz des BGH:
Die Pflicht des Herstellers, Importeurs und Händlers zur Zahlung der Privatkopievergütung entfällt nicht bereits dann, wenn das Gerät oder Speichermedium an einen gewerblichen Endabnehmer (juristische Person oder natürliche Person, die für kommerzielle Zwecke bestellt) geliefert wird.
BGH, Urteil vom 9. April 2026 - I ZR 1/24 - OLG München
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 09.04.2026
I ZR 1/24
Gewerblicher Endabnehmer II
Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 2 Buchst. b; UrhG § 53 Abs. 1, § 54 Abs. 1
Der BGH hat entschieden, dass die Pflicht von Herstellern, Importeuren und Händlern zur Zahlung der Privatkopievergütung nach § 54 Abs. 1 UrhG nicht bereits dann entfällt, wenn das Gerät oder Speichermedium an einen gewerblichen Endabnehmer geliefert wird.
Leitsatz des BGH:
Die Pflicht des Herstellers, Importeurs und Händlers zur Zahlung der Privatkopievergütung entfällt nicht bereits dann, wenn das Gerät oder Speichermedium an einen gewerblichen Endabnehmer (juristische Person oder natürliche Person, die für kommerzielle Zwecke bestellt) geliefert wird.
BGH, Urteil vom 9. April 2026 - I ZR 1/24 - OLG München
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: