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Bundeskartellamt: Kartellrechtswidrige Großkunden-Verträge der Deutschen Post AG - Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung im Bereich Briefdienstleistungen

Bundeskartellamt
Beschluss vom 02.07.2015
B 9 – 128/12


Das Bundeskartellamt hat entschieden, dass diverse Großkunden-Verträge der Deutschen Post AG kartellrechtswidrig sind.

Aus dem Fallbericht des Bundeskartellamtes:

"Das Bundeskartellamt hat in einem Missbrauchsverfahren gegen die Deutsche Post AG (DPAG) festgestellt, dass die DPAG in der Vergangenheit ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Briefdienstleistungen missbräuchlich ausgenutzt und dadurch Wettbewerber behindert hat. In der Entscheidung wurden zwei gesonderte Missbrauchstatbestände festgestellt: in vier Fällen eine sog. Preis-Kosten-Schere, in drei Fällen wurden die eingeräumten Konditionen zusätzlich davon abhängig gemacht, dass die Kunden einen hohen Prozentsatz ihres Bedarfes an Postdienstleistungen bei der DPAG decken. "

Den vollständigen Fallbericht finden Sie hier:


OLG Brandenburg: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und eMails kein Wettbewerbsverstoß

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 10.07.2007 - 6 U 12/07 entschieden, dass kein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn es ein Gewerbetreibender in seinen Geschäftsbriefen unterlässt seinen Vor- und Zunamen anzugeben. Ein solcher Verstoß gegen § 15b GewO ist - so das Gericht - nicht wettbewerbswidrig, da jedenfalls die Bagatellgrenze nicht überschritten wird und dieser Verstoß nicht geeignet ist, einen Wettbewerbsvorteil zu begründen. Offen lässt das Gericht leider die Frage, ob ein Verstoß gegen § 15b GewO bzw. die handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften über Pflichtangaben in Geschäftsbriefen bzw. eMails in den §§ § 37a HGB, § 80 AktG oder § 35a GmbHG überhaupt einen Wettbewerbsverstoß begründen können. Richtigerweise ist dies zu verneinen, da es sich dabei um bloße Ordnungsschriften handelt.

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2007 - 6 U 12/07

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
"OLG Brandenburg: Fehlende Pflichtangaben in Geschäftsbriefen und eMails kein Wettbewerbsverstoß" vollständig lesen