LG Hamburg: YouTube haftet für urheberrechtswidrige Inhalte auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz
LG Hamburg
Urteil vom 03.09.2010
308 O 27/09
Youtube
Nachdem die GEMA kürzlich mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit gescheitert ist (LG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2010 mit kurzer Anmerkung) hat das LG Hamburg nun seine dort angedeutete Rechtsansicht, wonach YouTube für Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten verantwortlich ist, im Rahmen einer Hauptsacheklage bestätigt. Die Youtube LLC. als Betreiberin der Internetplattform YouTube sowie die Google Inc. als Alleingesellschafterin der Youtube LLC haften auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
In der Pressemitteilung des LG Hamburg heißt es:
"Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die „Youtube LLC.“ sich die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgen erhöhte Prüfpflichten im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen „Youtube LLC.“ nach Auffassung der erkennenden Kammer nicht nachgekommen ist. Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers, er habe alle erforderlichen Rechte an dem Video, entbindet die „Youtube LLC.“ nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelfall nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte tatsächlich verfügt. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass Nutzer die Möglichkeit haben, die Plattform anonym zu nutzen."
Die vollständige Pressemitteilung des LG Hamburg finden Sie hier:
"LG Hamburg: YouTube haftet für urheberrechtswidrige Inhalte auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz" vollständig lesen
Urteil vom 03.09.2010
308 O 27/09
Youtube
Nachdem die GEMA kürzlich mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit gescheitert ist (LG Hamburg, Beschluss vom 27.08.2010 mit kurzer Anmerkung) hat das LG Hamburg nun seine dort angedeutete Rechtsansicht, wonach YouTube für Videos mit urheberrechtswidrigen Inhalten verantwortlich ist, im Rahmen einer Hauptsacheklage bestätigt. Die Youtube LLC. als Betreiberin der Internetplattform YouTube sowie die Google Inc. als Alleingesellschafterin der Youtube LLC haften auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.
In der Pressemitteilung des LG Hamburg heißt es:
"Das Gericht ist davon ausgegangen, dass die „Youtube LLC.“ sich die von den Nutzern ihrer Plattform hochgeladenen Inhalte zu Eigen gemacht hat. Daraus folgen erhöhte Prüfpflichten im Hinblick auf die Inhalte der Videos, denen „Youtube LLC.“ nach Auffassung der erkennenden Kammer nicht nachgekommen ist. Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers, er habe alle erforderlichen Rechte an dem Video, entbindet die „Youtube LLC.“ nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelfall nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte tatsächlich verfügt. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass Nutzer die Möglichkeit haben, die Plattform anonym zu nutzen."
Die vollständige Pressemitteilung des LG Hamburg finden Sie hier:
"LG Hamburg: YouTube haftet für urheberrechtswidrige Inhalte auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz" vollständig lesen