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Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das Durchführungsgesetz regelt die nationalen Zuständigkeiten für den Vollzug und die Durchsetzung der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Deutschland. Als zentrale Marktüberwachungsbehörde und nationaler Koordinator wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestimmt, während die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie weitere Fachbehörden spezifische Aufsichtsaufgaben für hochriskante KI-Systeme und Datenschutzbelange übernehmen. Zudem stellt das Gesetz die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen für Sanktionen, Bußgelder und Auskunftsrechte der Aufsichtsbehörden bereit.