BGH: Auch gesetzliche Krankenkassen müssen sich an das Wettbewerbsrecht halten - Irreführung auf Internetseite wettbewerbswidrig
BGH
Urteil vom 23.04.2014
I ZR 170/10
Betriebskrankenkasse II
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 6, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7
Leitsatz des BGH:
Eine gesetzliche Krankenkasse, die auf ihrer Internetseite zur Irreführung geeignete Angaben macht, um ihre Mitglieder von einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse abzuhalten, ist als "Unternehmer" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG anzusehen und die beanstandete Handlung ist als "geschäftliche Handlung" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG einzustufen.
BGH, Urteil vom 30. April 2014 - I ZR 170/10 - OLG Celle - LG Lüneburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 23.04.2014
I ZR 170/10
Betriebskrankenkasse II
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 6, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7
Leitsatz des BGH:
Eine gesetzliche Krankenkasse, die auf ihrer Internetseite zur Irreführung geeignete Angaben macht, um ihre Mitglieder von einem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse abzuhalten, ist als "Unternehmer" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG anzusehen und die beanstandete Handlung ist als "geschäftliche Handlung" im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG einzustufen.
BGH, Urteil vom 30. April 2014 - I ZR 170/10 - OLG Celle - LG Lüneburg
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