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LG Oldenburg: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen HCVO durch pauschale Bewerbung von Bio-Fertiggerichten als "gesund"

LG Oldenburg
Anerkenntnisurteil vom 05.08.2024
15 O 1594/24,


Das LG Oldenburg hat entschieden, dass ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen die HCVO durch die pauschale Bewerbung von Bio-Fertiggerichten als "gesund" vorliegt. Die allgemeine Bewerbung ohne konkrete und überprüfbare Spezifikation, in welcher Hinsicht die Produkte "gesund" sind, ist unzulässig. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.