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LG Amberg: Werbung für E-Zigarette "Clever Smoke" durch Discounter Netto als gesundheitlich unbedenkliche Alternative zur Zigarette irreführend

LG Amberg
Urteil vom vom 15.10.2012
41 HK O 303/12
nicht rechtskräftig


Das LG Amberg hat dem Discounter Netto die Werbung für die E-Zigarette "Clever Smoke" mit den Werbeaussagen "gesündere Art zu rauchen", "geniale Alternative für den vollen Rauchgenuss" sowie mit dem Hinweis, dass die Aromen auf Unbedenklichkeit geprüft seien, untersagt. Das Gericht sah in der Werbung zu Recht eine Irreführung, da auch elektronische Zigaretten gesundheitlich nicht unbedenklich sind.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: