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Bullshitmarketing / Guerillamarketing für Tablet-PC WeTab bei Amazon und das Wettbewerbsrecht

Bei Spiegel Online ist zu lesen, dass einer der Geschäftsführer des Herstellers des Tablet-PC´s WeTab versucht hat, sein Produkt bei Amazon durch selbstverfasste positive Kundenrezensionen zu pushen.

Kommt eine derartige Werbemethode ans Licht, so ist dies natürlich zunächst einmal ein PR-Super-Gau. Inzwischen lässt, wie die Internet World Business berichtet, der für die gefakten Kundenrezensionen verantwortliche Geschäftsführer sein Amt ruhen.

Sogenanntes Bullshitmarketing oder Guerillamarketing ist, auch wenn es im Internet keine Seltenheit ist, wettbewerbswidrig. Zunächst handelt gemäß § 4 Ziff. 3 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unlauter, wer den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert. Zudem liegt auch ein Fall von Irreführung gemäß § 5 Abs. 1 Ziff. 1 UWG vor, wenn über die wesentlichen Merkmale der Ware unwahre Angaben gemacht werden. Schließlich muss nach § 6 Abs. 1 Ziff. 1 Telemediengesetz (TMG) kommerzielle Kommunikation klar als solche erkennbar sein.

Guerilla-/Bullshitmarketing ist unzulässig. Wer sich erwischen lässt, muss neben negativer Publicity auch mit weiteren rechtlichen Konsequenzen u.a. durch Mitbewerber rechnen.