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LG Düsseldorf: Wesentliche Tarifinformationen dürfen in Werbeflyer für Mobiltarif nicht nur in kaum lesbarer 3-Punkt-Schrift in Fußnote enthalten sein

LG Düsseldorf
Urteil vom 26.08.2022
38 O 41/22


Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die wesentliche Tarifinformationen in einem Werbeflyer für einen Mobiltarif nicht nur in kaum lesbarer 3-Punkt-Schrift in einer Fußnote enthalten sein dürfen.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG Berlin: Werbung in einem Newsletter muss durch deutlichen Hinweis als Werbung gekennzeichnet werden - hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund reicht nicht

LG Berlin
Urteil vom 28.06.2022
102 O 61/22


Das LG Berlin hat entschieden, dass Werbung in einem Newsletter mit redaktionellen und werbenden Bestandteilen durch einen deutlichen Hinweis als Werbung gekennzeichnet werden muss. Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund reicht nicht. Die Wettbewerbszentrale war gegen einen Newsletterversender vorgegangen.



BGH: Zur guten Lesbarkeit und Positionierung der Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistungen nach § 66a TKG

BGH
Urteil vom 23.07.2015
I ZR 143/14
Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistung
UKlaG § 2 Abs. 1 Satz 1; TKG § 66a Satz 2


Der BGH hat sich in dieser Entscheidung zur guten Lesbarkeit und richtigen Positionierung der Preisangabe für Telekommunikationsdienstleistungen nach § 66a TKG geäußert.

Zudem hat der BGH wenig überraschend klargestellt, dass es sich um eine Verbrauchserschutznorm handelt. Bei einem Verstoß liegt somit ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vor.


Leitsätze des BGH:

a) Die Bestimmung des § 66a Satz 2 TKG ist eine Verbraucherschutznorm im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG.

b) Für die Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit der Preisangabe in § 66a Satz 2 TKG sind dieselben Kriterien maßgeblich wie für die Auslegung des Merkmals "deutlich lesbar" im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV. Nicht erforderlich ist, dass für die Preisangabe dieselbe Schriftgröße wie für den Haupttext verwendet wird.

c) An der nach § 66a Satz 2 TKG erforderlichen deutlichen Sichtbarkeit der Preisangabe fehlt es, wenn diese der Aufmerksamkeit des Betrachters entzogen wird.

d) Das Erfordernis des unmittelbaren Zusammenhangs ist bei § 66a Satz 2 TKG in einem inhaltlichen Sinn zu verstehen.

BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - I ZR 143/14 - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: