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LG Berlin: Irreführende Werbung eines Immobilienportals mit "zum Bestpreis verkaufen" und "Bestpreis erreicht in 92 Prozent"

LG Berlin
Urteil vom 07.08.2018
15 O 295/17


Das LG Berlin hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Immobilienportal mit den Aussagen "zum Bestpreis verkaufen" und "Bestpreis erreicht in 92 Prozent" wirbt, wenn die Aussagen ins Blaue hinein erfolgen und tatsächlich nicht zutreffend sind. Der Portalbetreiber musste einräumen, dass er insoweit auch keinerlei Statistiken führt.