BGH: Für Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist eine Gesamtschau aller Umstände bis zum Eintritt des Schadens beim konkret Geschädigten durchzuführen
BGH
Urteil vom 08.02.2022
VI ZR 543/20
BGB § 826
Der BGH hat entschieden, dass für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB eine Gesamtschau aller Umstände bis zum Eintritt des Schadens beim konkret Geschädigten durchzuführen ist.
Leitsatz des BGH:
Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen.
BGH, Urteil vom 8. Februar 2022 - VI ZR 543/20 - OLG Köln - LG Aachen
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 08.02.2022
VI ZR 543/20
BGB § 826
Der BGH hat entschieden, dass für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB eine Gesamtschau aller Umstände bis zum Eintritt des Schadens beim konkret Geschädigten durchzuführen ist.
Leitsatz des BGH:
Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen.
BGH, Urteil vom 8. Februar 2022 - VI ZR 543/20 - OLG Köln - LG Aachen
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