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OLG Düsseldorf: Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie irreführend es sei denn diese ist von Heilpraktikererlaubnis gedeckt

OLG Düsseldorf
Urteil vom 22.12.2016
I 15 U 39/16


Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" irreführend ist, da Sie jedenfalls von Teilen als Zusatzqualifikation und nicht als Einschränkung verstanden wird. Die Verwendung der Bezeichnung ist jedoch dann gestattet, wenn der der Heilpraktikererlaubnis zugrunde liegenden Verwaltungsbescheid dies deckt.

OLG Düsseldorf: Osteopathie darf von Physiotherapeuten nur beworben und angeboten werden wenn diese über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen

OLG Düsseldorf
Urteil vom 08.09.2015
I-20 U 236/13


Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur beworben und angeboten werden darf, wenn dieser über eine Heilpraktikererlaubnis verfügt. Dies gilt auch dann, wenn der Physiotherapeut insoweit nur auf ärztliche Anordnung tätig wird oder dieser über eine umfassende Osteopathie-Ausbildung verfügt. Es ist zwingend eine Heilpraktikererlaubnis erforderlich.

OLG Frankfurt: Wettbewerbsverstoß durch Doktortitel ohne Angabe des Fachgebiets - "Heilpraktikerschule Dr. [NAME]" bei Doktortitel in Chemie

OLG Frankfurt
Urteil vom 19.02.2013
6 U 28/12


Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegen kann, wenn bei der Angabe eines Doktortitels nicht das Fachgebiet benannt wird. Vorliegend ging es um eine Heilpraktikerschule mit dem Namen "Heilpraktikerschule Dr. [NAME]". Das Gericht vertritt die Ansicht, dass potentielle Kunden davon ausgehen, dass der Betreiber ein Doktor der Medizin ist.
Tatsächlich ist der Inhaber jedoch ein Doktor der Chemie.