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LG Köln: Verstoß gegen Zuwendungsverbot durch Zugabe einer Sonnenbrille beim Kauf von Arzneimitteln

LG Köln
Beschluss vom 24.03.2017
31 O 89/17


Das LG Köln hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Zuwendungsverbot in § 7 HWG vorliegt, wenn beim Kauf von Arzneimitteln eine Sonnenbrille als Zugabe gegeben wird. Es handelt sich auch jedenfalls dann nicht um eine geringwertige Kleinigkeiten handelt der Ausnahme in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HWG, wenn die Sonnenbrille aus Sicht der Apothekenkunden eine gewisse Wertigkeit aufweist.