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BGH: Koppelung des Gaspreises an den Heizölpreis unzulässig

BGH, Urteil vom 24. März 2010
VIII ZR 178/08
BGB § 307 Abs. 1 Cb; PrKG § 1 Abs. 1 und 2 Nr. 2


Leitsätze des BGH:

a) Auch eine nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 PrKG zulässige Spannungsklausel unterliegt im Falle ihrer formularmäßigen Verwendung der Inhaltskontrolle gemäß § 307 BGB.

b) Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der neben einem Grundpreis zu zahlende Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für extra leichtes Heizöl ändert, benachteiligt die Kunden des Gasversorgers - unabhängig von der Frage, ob dessen Gasbezugskosten in demselben Maße von der Preisentwicklung für Öl abhängig sind - unangemessen und ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn ein Rückgang der sonstigen Gestehungskosten des Versorgers auch bei dem Grundpreis unberücksichtigt bleibt.

BGH, Urteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 178/08 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: