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OLG Köln: Irreführende Werbung für angebliches Himalaya-Salz

OLG Köln
Urteil vom 01.10.2010
6 U 71/10

Das OLG Köln hat entschieden, dass eine irreführende Werbung mit dem Begriff "Himalaya-Saz" vorliegt, wenn tatsächlich Steinsalz, das in der nordpakistanischen Provinz Punjab gewonnen wurde, als "Himalaya-Salz" in einer Aufmachung mit einem Etikett angeboten wird, dessen Schauseite einen schneebedeckten Berggipfel zeigt.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Durch die Aufmachung mit dem Bild eines schneebedeckten Gipfels wird diese Vorstellung noch verstärkt. Der aufmerksame Verbraucher, der nach Aufklappen des Faltetiketts erfährt, dass "Himalaya-Kristallsalz" vor mehr als 250 Mio. Jahren durch die Austrocknung eines Urmeeres entstanden sei, wird zwar kaum annehmen, dass der Salzabbau in extremer, gefahrvoller Höhe über dem heutigen Meeresspiegel außerhalb jeder Zivilisation unter Schnee und Eis erfolge. Trotz seiner Gewöhnung an werbliche Übertreibungen wird er aber zumindest davon ausgehen, dass das Salz in einem Tal oder am Fuß des Hochgebirgsmassivs gewonnen wird. Weniger zu Misstrauen veranlassen als in seinem Irrtum bestätigen wird ihn dabei das von der Berufung angeführte Beispiel des "Bad Reichenhaller" Markensalzes, für das mit dem Bild schneebedeckter Berge und der Angabe "Alpensalz" auf der Verpackung geworben wird (Anlage BB 3, Bl. 302 d.A.); denn dieses Salz stammt tatsächlich aus einer Saline am Alpenrand und gerade nicht aus der Fränkisch-Schwäbischen Alb oder dem äußersten Alpenvorland. Dagegen findet der Abbau des von der Beklagten angebotenen Steinsalzes unstreitig im Tagebau in einer vom Himalaya-Massiv durch eine dichtbesiedelte Ebene getrennten, rund 200 km entfernten Hügellandschaft statt. Damit rechnet auch kein besonders aufmerksamer Verbraucher, der den englischsprachigen Text auf dem Etikett entziffert, wo von Salzminen Alexanders des Großen in den Regionen Karakorum (mit dem zweithöchsten Berg der Erde) und Kaschmir (am Hindukusch) die Rede ist."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: