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LG Hamburg: Mit "Hummels" bezeichnete Schuhkollektion von Cathy Hummels verletzt Markenrechte des Sportartikelherstellers Hummel

LG Hamburg
Beschluss
327 O 271/18


Das LG Hamburg hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass die mit "Hummels" bezeichneten Schuhkollektion von Cathy Hummels die Markenrechte des Sportartikelherstellers Hummel verletzt. Aufgrund der großen Zeichnähnlichkeit besteht - so das Gericht - Verwechslungsgefahr.