LG Hamburg: Mit "Hummels" bezeichnete Schuhkollektion von Cathy Hummels verletzt Markenrechte des Sportartikelherstellers Hummel
LG Hamburg
Beschluss
327 O 271/18
Das LG Hamburg hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass die mit "Hummels" bezeichneten Schuhkollektion von Cathy Hummels die Markenrechte des Sportartikelherstellers Hummel verletzt. Aufgrund der großen Zeichnähnlichkeit besteht - so das Gericht - Verwechslungsgefahr.
Beschluss
327 O 271/18
Das LG Hamburg hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschieden, dass die mit "Hummels" bezeichneten Schuhkollektion von Cathy Hummels die Markenrechte des Sportartikelherstellers Hummel verletzt. Aufgrund der großen Zeichnähnlichkeit besteht - so das Gericht - Verwechslungsgefahr.