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OLG Frankfurt: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Nutzung eines fremden Kennzeichens nur wenn das Kennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad hat

OLG Frankfurt
Urteil vom 10.06.2010
6 U 53/10
Urteil
Irreführung durch Kennzeichenbenutzung


Das Gericht hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage befasst, wann durch Nutzung eines fremden Kennzeichens eine wettbewerbsrechtliche Irreführung im Sinnne von § 5 Abs. 2 UWG vorliegt, wenn das Kennzeichen nicht als Marke eingetragen ist. Eine wettbewerbswidrige Irreführung kann in einem solchen Fall nur dann vorliegen, wenn das Kennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad hat

In den Entscheidungsgründen heißt es:
"Die Verwendung der Bezeichnungen „LubPinion“, „LPS“ und „LubPinionSystem“ durch die Antragsgegner – Eilantrag zu 1. b) – erfüllt die Voraussetzungen des § 5 II UWG nicht, weil die Antragstellerin diese Bezeichnungen nach ihrem eigenen Vortrag zuvor nur intern verwendet hatte, so dass sie im Verkehr keine gewisse Bekanntheit erlangt haben können."

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