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Einschränkung von Abmahnkosten und des fliegenden Gerichtsstandes - Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Das Bundesministeriums der Justiz (BMJ) hat den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgelegt. Dieser bezweckt u.a. "Unseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen" zu bekämpfen. So sollen Abmahnkosten und auch der fliegende Gerichtsstand eingeschränkt werden. Dieses Vorhaben ist an sich löblich. Der Entwurf ist aber leider an vielen Stellen unausgegoren. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren entwickelt.

Gesetz gegen Internetfallen und Button-Lösung - Gesetzestext und Gesetzesbegründeung

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet (siehe dazu unser Beitrag Gut gemeint ist nicht gut gemacht - Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Kostenfallen im Internet und Button-Lösung). Die dazugehörige Bundestagsdrucksache 17/8805 mit dem neuen Gesetzestext und der Gesetzesbegründung finden Sie hier:

Gut gemeint ist nicht gut gemacht - Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Kostenfallen im Internet und Button-Lösung

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet und damit auch die sogenannte Button-Lösung auf den Weg gebracht. Abofallen und Abzocke im Internet werden die neunen Regelungen leider nicht wirksam bekämpfen. Wir haben uns zu den kommenden Regelungen bereits in dem Beitrag "BMJ zur Buttonlösung gegen Internetabzocke und angeblich verbessertem Verbraucherschutz" kritisch geäußert. Das Politik und auch zahlreiche der im Gesetzgebungsverfahren angehörten "Experten",meinen, dass nun wirksame Schutzmechanismen gegen Abofallen und Internetabzocke vorliegen, zeugt schlicht von Unkenntnis. Die neuen Regelungen sollen sollen zum Sommer 2012 in Kraft treten. Online-Shop-Betreiber müssen die neuen Regelungen bis dahin umsetzen. Andernfalls drohen Abmahnungen.

Filesharing: DEBCON GmbH verschickt massenhaft Mahnungen für Forderungen aus Urmann & Collegen (U+C)-Filesharingabmahnungen per Infopost

Das Inkassounternehmen DEBCON GmbH verschickt derzeit massenhaft Mahnschreiben, welche Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) zum Gegenstand haben. Wir können den betroffenen nur raten, sich von den Schreiben nicht einschüchtern zu lassen.

Hoffentlich schaut auch die Post noch einmal genauer hin, ob die per Infopost verschickten Briefe überhaupt die Voraussetzungen für diese kostengünstigere Versandform erfüllen.

Für alle Betroffene heißt es weiterhin. Ruhe bewahren - nicht zahlen !

BGH: Auch wer anwaltlich vertreten ist, darf von der Gegenseite weiterhin direkt mit Mahnschreiben angeschrieben werden

BGH
Urteil vom 08.02.2011
VI ZR 311/09
BGB § 823


Der BGH hat entschieden, dass auch derjenige, der anwaltlich vertreten ist, weiterhin direkt von der Gegenseite mit Mahnschreiben angeschrieben werden kann. Einen Unterlassungsanspruch lehnt der BGH (leider) ab.

Aus den Entscheidungsgründen:
"Es besteht auch keine Notwendigkeit, zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Klägers der Beklagten vorzuschreiben, nur mit dem vom Kläger beauftragten Rechtsanwalt zu korrespondieren. Auch wenn die Beklagte die Mahnschreiben weiterhin an den Kläger versendet, kann er diese Schreiben ohne Weiteres an seinen Rechtsanwalt weiterleiten, der den Schreiben entgegentreten kann. Solange kein gerichtliches Verfahren anhängig ist, darf die Beklagte auch einen etwaigen Mahnbescheid gemäß § 171 ZPO unmittelbar dem Kläger zustellen lassen, so dass er ohnehin für diesen Fall Vorsorge treffen und gegebenenfalls das Notwendige, möglicherweise durch seinen bevollmächtigten Anwalt, veranlassen muss."

Leitsatz des BGH:
Zum Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben an eine Partei persönlich, für die sich ein Rechtsanwalt bestellt hat.

BGH, Urteil vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09 - LG Koblenz - AG Montabaur

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BMJ: Die Button-Lösung zur (angeblichen) Verbesserung des Verbraucherschutzes vor Kostenfallen im Internet kommt - Regierungsentwurf liegt vor

Die Bundesregierung hat sich laut einer Pressemitteilung des Bundeministeriums der Justiz auf die Umsetzung der von vielen Seiten völlig zu Recht stark kritisierte Button-Lösung verständigt (siehe dazu "BMJ zur Buttonlösung gegen Internetabzocke und angeblich verbessertem Verbraucherschutz"). Die Bundesregierung hat einen neuen Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" vorgelegt.

Die Regelungen werden den Verbraucherschutz im Internet faktisch nicht verbessern und die schwarzen Schafe nicht an ihrem Geschäftsgebahren hindern, gleichzeitig aber Online-Shop-Betreiber mit weiteren formellen Vorgaben für den Bestellvorgang weiter belasten.


Die Pressemitteilung des BMJ finden Sie hier:

"BMJ: Die Button-Lösung zur (angeblichen) Verbesserung des Verbraucherschutzes vor Kostenfallen im Internet kommt - Regierungsentwurf liegt vor" vollständig lesen

Neuer Beitrag in Heft 13/11 der Zeitschrift Telecom Handel zur EU-Verbraucherrechte-Richtlinie

In Heft 13/11, Seite 26 der Zeitschrift Telecom Handel erläutert Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "EU-RICHTLINIE -
Europaweite Regeln für Händler"
die vor kurzem verabschiedete EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (siehe auch: unser Beitrag"BMJ zur Buttonlösung gegen Internetabzocke und angeblich verbessertem Verbraucherschutz") und die dadurch anstehenden Änderungen für Online-Shop-Betreiber und Anbieter sonstiger Fernabsatzgeschäfte, wenn die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgt ist.

BMJ zur Buttonlösung gegen Internetabzocke und angeblich verbessertem Verbraucherschutz

Das BMJ hat heute in der Pressemitteilung "Buttonlösung gegen Internetabzocke kommt – Mehr Verbraucherschutz durch neue EU-Richtlinie" die Verabschiedung der neuen Verbraucherschutzrichtlinie durch das Europäische Parlament kommentiert und eine entsprechende Umsetzung in das deutsche Recht angekündigt.

Die Button-Lösung dürfte den Verbraucherschutz nicht verbessern und ist eher als PR-Aktion zu werten. Nicht ohne Grund wird diese Regelung von vielen Seiten kritisiert. Das BMJ meint, dass Internetabzocke angeblich wirksam ein "ein Riegel vorgeschoben wird". Button-Lösung hin oder her, werden Internet-Abzocker, Abofallen-Betreiber weiterhin auf Beutezug gehen. Die angeblichen Kunden werden weiterhin mit Rechnungen, Mahnungen und Schreiben der Anbieter und Inkassounternehmen konfrontiert werden, um diese einzuschüchtern und so zur Zahlung zu bewegen. Wenn auch nur ein Bruchteil der Nutzer zahlt, handelt es sich häufig (leider) um ein lohnendes Geschäft. Daran wird auch die Button-Lösung nichts ändern, denn bereits nach derzeitiger Rechtslage kommt kein wirksamer Vertrag zustande, wenn der Betreiber einer Internetseite nicht deutlich auf die Entgeltlichkeit seiner Leistung hinweist. Auch folgt u.a. schon aus der PAngV , dass der Anbieter auf die Entgeltlichkeit seiner Leistungen deutlich hinweisen muss.

Gerade die Verbraucherschutzverbände und auch die strafrechtliche Ermittlungsbehörden müssen sich den Vorwurf gefallen lasse, dass sie nicht konsequent gegen fragwürdige Angebote vorgehen. Dies ist auch nach geltendem Recht mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts und des Strafrechts möglich.

Die Zeche müssen wieder einmal die Online-Shop-Betreiber zahlen. Nach Umsetzung der Button-Lösung in deutsches Recht ist leider damit zu rechnen, dass Online-Shop-Betreiber wieder mit Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Umsetzung des Button-Lösung konfrontiert werden. Der ohnehin zu stark durch formelle Regelungen reglementierte Bestellvorgang in Online-Shops wird durch die Button-Lösung weiter verkompliziert.





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