LG Wiesbaden: Wettbewerbswidrige Werbung für Insolvenzverkauf, wenn Ware nicht zur Insolvenzmasse gehört
LG Wiesbaden
Urteil vom 26.03.2013
13 O 64/12
Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 26.04.2013, Az. 13 O 64/12 (nicht rechtskräftig), entschieden, dass die Werbung mit Insolvenzverkäufen unzulässig ist, wenn die beworbene Ware nicht zur Insolvenzmasse gehört.
Urteil vom 26.03.2013
13 O 64/12
Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 26.04.2013, Az. 13 O 64/12 (nicht rechtskräftig), entschieden, dass die Werbung mit Insolvenzverkäufen unzulässig ist, wenn die beworbene Ware nicht zur Insolvenzmasse gehört.