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LG Hamburg: Irreführende Werbung eines Streamingdienstleisters für angeblich vergütungsfreies Internetradio

LG Hamburg
Beschluss vom 10.01.2013
315 O 540/12


Das LG Hamburg hat die irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung eines Streaminganbieters untersagt. Dieser hat damit geworben, dass der Betrieb eines Internetradios ohne Zahlungen von Vergütungen an Verwertungsgesellschaften möglich sei.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung hat auch in der Sache Erfolg. Der Verfügungsanspruch ergibt sich aus §§ 3, 8, 5 S. 1, S. 2 Nr. 1, 3 UWG. Die beanstandete Äußerung ist irreführend, da der durch sie geweckte Eindruck nicht den Tatsachen entspricht.
[...]
Tatsächlich entsteht für die Internetradio-Betreiber in Deutschland jedoch eine solche Vergütungspflicht aus §§ 78 Abs. 2 Nr. 1, 86 UrhG."


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: