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BGH: Unzulässige Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht erfolgte Veröffentlichung von intimen Aufnahmen im Internet

BGH
Urteil vom 30.04.2019
VI ZR 360/18
BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1


Der BGH hat entschieden, dass eine Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht erfolgte Veröffentlichung von intimen Aufnahmen im Internet unzulässig ist.

Leitsatz des BGH:

Zur Zulässigkeit einer Presseberichterstattung über die in erpresserischer Absicht erfolgte Veröffentlichung von intimen Aufnahmen im Internet.

BGH, Urteil vom 30. April 2019 - VI ZR 360/18 - KG Berlin - LG Berlin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: