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BGH: Inverssuche und Telefonauskunft

BGH: Urteil vom 05.07.2007 - III ZR 316/06
Inverssuche bei Telefonauskunftsdiensten


Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Juli 2007 – III ZR 316/06 unter Hinweis auf § 105 Abs. 3 TKG entschieden, dass die Inverssuche in den Datenbeständen von Telefonauskunftsdiensten auch dann zulässig ist, wenn der Kunde nicht ausdrücklich die Zustimmung dazu erteilt hat, sofern der Kunde nach einem entsprechenden Hinweis nicht widersprochen hat (sog. Opt-Out-Lösung).

Die dazugehörige offizielle Pressemitteilung des BGH finden sie hier: "BGH: Inverssuche und Telefonauskunft" vollständig lesen