AG München: ipoque-Software zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing arbeitet fehlerfrei - Waldorf Frommer
Das AG München hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung erklärt, dass die Software der Firma ipoque zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing fehlerfrei arbeitet. Insofern liegen dem AG München aus anderen Verfahren drei Sachverständigengutachten vor, an deren Richtigkeit das Gericht nicht zweifelt. Gegenstand dieser Verfahren sind die Filesharing Abmahnungen von Waldorf Frommer für diverse Rechteinhaber.
Gleichzeitig wies das AG München darauf hin, dass es in Einklang mit der nunmehr herrschenden Rechtsprechung anders als früher nicht mehr von einer sekundären Beweislast, sondern nur noch von einer sekundären Darlegungslast des Abgemahnten ausgeht.
Gleichzeitig wies das AG München darauf hin, dass es in Einklang mit der nunmehr herrschenden Rechtsprechung anders als früher nicht mehr von einer sekundären Beweislast, sondern nur noch von einer sekundären Darlegungslast des Abgemahnten ausgeht.