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OLG Köln: Werbeslogan "kämpft am besten gegen Fett" verbunden mit einem Experiment in einem Werbevideo für Spülmittel irreführend

OLG Köln
Urteil vom 19.04.2013
6 U 206/12


Das OLG Köln hat entschieden, dass der Werbeslogan "kämpft am besten gegen Fett" für Spülmittel irreführend ist. Der Slogan wurde gemeinsam mit einem Experiment in einem Werbevideo gezeigt. Das OLG Köln kommt zudem Ergebnis, dass die Werbung wettbewerbswidrig ist, da das im Werbespot gezeigte Experiment keinen wissenschaftlichen Nachweis darstellt aber von einem Verbraucher so verstanden werden kann.