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BGH: Konkrete Kausalität einer falschen Kapitalmarktinformation für Schadensersatz eines Anlegers nach § 826 BGB erforderlich

BGH
Urteil vom 04.06.2013
VI ZR 288/12
BGB § 826

Leitsatz des BGH:


Auf den Nachweis der konkreten Kausalität einer Kapitalmarktinformation für den Willensentschluss des jeweiligen Anlegers kann im Rahmen des Anspruchstatbestandes des § 826 BGB auch dann nicht verzichtet werden, wenn eine Kapitalmarktinformation extrem unseriös ist. Eine "generelle" - unabhängig von der Kenntnis des potentiellen Anlegers postulierte - Kausalität einer falschen Werbeaussage ist unter Schutznormaspekten unvertretbar.

BGH, Urteil vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


OLG Hamm: Widerrufsrecht für Haustürgeschäfte kann auch bei Beitritt zu Fonds in Form einer Personengesellschaft bestehen, wenn Zweck die Anlage von Kapital ist

OLG Hamm
Urteil vom 23.01.2013
I-8 U 281/11


Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Widerrufsrecht nach den Vorschriften für Haustürgeschäfte auch dann bestehen kann kann, wenn es um den Beitritt zu einem Fonds in der Form einer Personengesellschaft geht und der Zweck der Beteiligung überwiegend dazu dient, Kapital anzulegen.


Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: