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ArbG Köln: Karnevalszeit in Köln in der Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch - Erwähnung im Arbeitszeugnis von Gastronomie-Mitarbeitern

ArbG Köln
Entscheidung vom 11.01.2019
19 Ca 3743/18


Das ArbG Köln hat entschieden, dass die Karnevalszeit in Köln in der Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch liegt. Gastronomie-Mitarbeitern haben einen Anspruch auf besondere Erwähnung im Arbeitszeugnis, wenn diese in der Karnevalszeit gearbeitet haben.