ArbG Köln: Karnevalszeit in Köln in der Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch - Erwähnung im Arbeitszeugnis von Gastronomie-Mitarbeitern
ArbG Köln
Entscheidung vom 11.01.2019
19 Ca 3743/18
Das ArbG Köln hat entschieden, dass die Karnevalszeit in Köln in der Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch liegt. Gastronomie-Mitarbeitern haben einen Anspruch auf besondere Erwähnung im Arbeitszeugnis, wenn diese in der Karnevalszeit gearbeitet haben.
Entscheidung vom 11.01.2019
19 Ca 3743/18
Das ArbG Köln hat entschieden, dass die Karnevalszeit in Köln in der Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch liegt. Gastronomie-Mitarbeitern haben einen Anspruch auf besondere Erwähnung im Arbeitszeugnis, wenn diese in der Karnevalszeit gearbeitet haben.