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BGH: Auch bei sittenwidrigen Fernabsatzgechäften besteht ein Widerrufsrecht - Radarwarngerät

BGH
Urteil vom 25.11.209
VIII ZR 318/08
Radarwarngerät


Der BGH hat entschieden, dass bei Fernabsatzgeschäften auch dann ein Widerrufsrecht besteht, wenn es sich um einen sittenwidrigen Kaufvertrag handelt. Vorliegend ging es um den Kaufvertrag über ein Radarwarngerät.

In der Pressemitteilung heißt es:

"Der Senat ist der Auffassung entgegengetreten, nach der sich der Verbraucher bei einer Nichtigkeit des Vertrages dann nicht auf sein Widerrufsrecht berufen könne, wenn er den die Vertragsnichtigkeit nach §§ 134, 138 BGB begründenden Umstand jedenfalls teilweise selbst zu vertreten habe. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen unzulässiger Rechtsausübung kann nur bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers in Betracht kommen. Daran fehlt es jedoch, wenn – wie im heute entschiedenen Fall – beiden Parteien ein Verstoß gegen die guten Sitten zur Last fällt."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:

"BGH: Auch bei sittenwidrigen Fernabsatzgechäften besteht ein Widerrufsrecht - Radarwarngerät" vollständig lesen