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BGH: Gezielter Einsatz von Schülern als Kaufmotivatoren wettbewerbswidrig - Tony Taler

BGH, Urteil vom 12.07.2007 -I ZR 82/05
UWG §§ 3,4 Nr. 1
Tony Taler


Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit einer Werbeaktion der Firma Kellogs auseinander gesetzt. Schüler konnten bei dieser Aktion durch den Erwerb von Produkten und Anrufen bei einer kostenpflichtigen Telefonhotline Bonustaler ("Tony Taler") erwerben, für welche die jeweilige Schule hochwertige Sportgeräte erwerben konnten.

Leitsatz:
1. Eine Werbung für Produkte, die üblicherweise von Erwachsenen erworben wer­den, ist nicht deswegen unlauter nach §§ 3, 4 Nr. 1 UWG, weil sie bei Kindern und Jugendlichen Kaufwünsche weckt und darauf abzielt, dass diese ihre Eltern zu einer entsprechenden Kaufentscheidung veranlassen.

2. Dagegen kann eine unangemessene unsachliche Einflussnahme auf die Ent­scheidungsfreiheit der Eltern und Erziehungsberechtigten darin liegen, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen einer den Gruppenzwang innerhalb einer Schulklasse ausnutzenden Werbeaktion gezielt als so genannte Kaufmotivatoren eingesetzt werden.


BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 82/05
OLG Bremen
LG Bremen


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