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LG Stuttgart: Betreiber einer Facebook-Fanpage haftet für rechtswidrige Inhalte Dritter ab Kenntnis von der Rechtsverletzung

LG Stuttgart
Urteil vom 20.07.2012
17 O 303/12


Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage nach den Grundsätzen der Störerhaftung für rechtswidrige Inhalte Dritter ab Kenntnis von der Rechtsverletzung haftet. Vorliegend ging es um eine Lichtbild, dass ein Facebook-Fan auf der Facebook-Fanpage eines Unternehmens gepostet hatte. Die Entscheidung überrascht nicht und entspricht den Grundsätzen der Störerhaftung etwa für rechtswidrige Inhalte in Foren, Blogkommentaren etc.

Den Volltext der Entscheidung, der keine nähere Begründung enthält, finden Sie hier: