LG Arnsberg: Auch Kleingewerbetreibende sind Unternehmer und müssen eine Widerrufsbelehrung und die weiteren Pflichtinformationen vorhalten
Landgericht Arnsberg
Urteil vom 22.12.2011
9 O 12/11
Das LG Arnsberg hat wenig überraschend entschieden, dass auch Kleingewerbetreibende Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind und somit eine Widerrufsbelehrung sowie die weiteren Pflichtinformationen für Fernabsatzgeschäfte vorhalten müssen.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
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Urteil vom 22.12.2011
9 O 12/11
Das LG Arnsberg hat wenig überraschend entschieden, dass auch Kleingewerbetreibende Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind und somit eine Widerrufsbelehrung sowie die weiteren Pflichtinformationen für Fernabsatzgeschäfte vorhalten müssen.
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