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Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 02.12.2020 in Kraft - Abmahnung und Abmahnungsmissbrauch

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wurde heute am 01.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 02.12.2020 in Kraft.

Siehe auch zum Thema:
Vortrag als PDF: Abmahnung - Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs - Rechtsanwalt Marcus Beckmann für die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Vortrag als PDF: Abmahnung - Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs - Rechtsanwalt Marcus Beckmann für die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Wir möchten uns ganz herzlich bei den zahlreichen Teilnehmern der Veranstaltung bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld am 20.11.2020 bedanken.

Rechtsanwalt Marcus Beckmann referierte zum Thema "Abmahnung - Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs".

Sie finden die Präsentation bei Slideshare und können diese dort auch als PDF downloaden:

Abmahnung - Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs


Online-Seminar am 20.11.2020 zum Thema "Abmahnung - Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ - Rechtsanwalt Marcus Beckmann für die IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Am 20.11.2020 - 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr findet ein Online-Seminar der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld mit Rechtsanwalt Marcus Beckmann zum Thema "Abmahnung - Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Weitere Information zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier auf den Seiten der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs kommt - Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss nicht an - Regelungen gegen Abmahnungsmissbrauch

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs durchgewunken und den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.

Die Neureglungen in sind in vielerlei Hinsicht nicht unproblematisch und stellen in Teilen einen Paradigmenwechsel im Bereich wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen dar. Die gesetzten Ziele werden wie z.B. im Bereich unseriöser Abmahnvereine nur bedingt erreicht.

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft

Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Beschlussempfehlung und Bericht - des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz.




Regierungsentwurf - Maßnahmen gegen Abmahnungsmissbrauch: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Die Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" veröffentlicht.


Referentenentwurf: Gesetzgeber plant Maßnahmen gegen Abmahnungsmissbrauch - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Der Gesetzgeber hat nunmehr den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

In den Entwurf heißt es zur den Zielen:
"Der Gesetzentwurf sieht zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Hierdurch wird ein deutlich verbesserter Schutz gegen missbräuchliche Abmahnungen hergestellt"

Leider wird dieses Ziel durch die geplanten Änderungen nur bedingt erreicht.

Sie finden den Referentenentwurf hier: