BMWi: Referentenentwurf Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Stand 09.12.2020
Das BMWi hat den Referentenentwurf Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Stand 09.12.2020 vorgelegt.
Der Entwurf fasst die wesentlichen Ziele der Änderungen wie folgt zusammen:
– Implementierung umfassender neuer Begriffsbestimmungen, insbesondere grundsätzliche Erweiterung des Anwendungsbereichs auf weitere Diensteanbieter.
– Schaffung von regulatorischen Anreizen für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität.
– Neuregelung der Marktregulierung, u.a. Regulierungsfreistellung für Ko-Investitionsund Kooperationsmodelle und Einführung einer symmetrischen Regulierung.
– Verbesserung der Informationen über telekommunikationsrelevante Infrastrukturen.
– Modernisierung der Frequenzverwaltung.
– Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität,
– Stärkung der Mitnutzungsrechte, auch für den Ausbau von Mobilfunknetzen.
– Stabilisierung der Verbraucherrechte auf einem insgesamt hohen Niveau, mit verbesserten Kundenrechten in bestimmten Fällen.
– Stärkung der Durchsetzbarkeit von Vorgaben zur staatlichen Förderung von Telekommunikationsnetzen, einschließlich der Einführung von Regelungen zum offenen Netzzugang und zur Verbindlichkeit von Markterkundungsverfahren.
– Modernisierung des Universaldienstes, einschließlich der Verankerung eines Rechts des Einzelnen auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.
– Anpassung der Verpflichtungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit an veränderte Bedürfnisse und technische Entwicklungen.
– Integration und Anpassung an den veränderten Bedarf der Nachfrager der den Bereich Telekommunikation betreffenden Vorschriften des PTSG.
– Neuregelung organisatorischer und verfahrensrechtlicher Fragen der Bundesnetzagentur.
– Überarbeitung des Bußgeldregimes.
Der Entwurf fasst die wesentlichen Ziele der Änderungen wie folgt zusammen:
– Implementierung umfassender neuer Begriffsbestimmungen, insbesondere grundsätzliche Erweiterung des Anwendungsbereichs auf weitere Diensteanbieter.
– Schaffung von regulatorischen Anreizen für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität.
– Neuregelung der Marktregulierung, u.a. Regulierungsfreistellung für Ko-Investitionsund Kooperationsmodelle und Einführung einer symmetrischen Regulierung.
– Verbesserung der Informationen über telekommunikationsrelevante Infrastrukturen.
– Modernisierung der Frequenzverwaltung.
– Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität,
– Stärkung der Mitnutzungsrechte, auch für den Ausbau von Mobilfunknetzen.
– Stabilisierung der Verbraucherrechte auf einem insgesamt hohen Niveau, mit verbesserten Kundenrechten in bestimmten Fällen.
– Stärkung der Durchsetzbarkeit von Vorgaben zur staatlichen Förderung von Telekommunikationsnetzen, einschließlich der Einführung von Regelungen zum offenen Netzzugang und zur Verbindlichkeit von Markterkundungsverfahren.
– Modernisierung des Universaldienstes, einschließlich der Verankerung eines Rechts des Einzelnen auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.
– Anpassung der Verpflichtungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit an veränderte Bedürfnisse und technische Entwicklungen.
– Integration und Anpassung an den veränderten Bedarf der Nachfrager der den Bereich Telekommunikation betreffenden Vorschriften des PTSG.
– Neuregelung organisatorischer und verfahrensrechtlicher Fragen der Bundesnetzagentur.
– Überarbeitung des Bußgeldregimes.