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BMWi: Referentenentwurf Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Stand 09.12.2020

Das BMWi hat den Referentenentwurf Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Stand 09.12.2020 vorgelegt.


Der Entwurf fasst die wesentlichen Ziele der Änderungen wie folgt zusammen:

– Implementierung umfassender neuer Begriffsbestimmungen, insbesondere grundsätzliche Erweiterung des Anwendungsbereichs auf weitere Diensteanbieter.

– Schaffung von regulatorischen Anreizen für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität.

– Neuregelung der Marktregulierung, u.a. Regulierungsfreistellung für Ko-Investitionsund Kooperationsmodelle und Einführung einer symmetrischen Regulierung.

– Verbesserung der Informationen über telekommunikationsrelevante Infrastrukturen.

– Modernisierung der Frequenzverwaltung.

– Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität,

– Stärkung der Mitnutzungsrechte, auch für den Ausbau von Mobilfunknetzen.

– Stabilisierung der Verbraucherrechte auf einem insgesamt hohen Niveau, mit verbesserten Kundenrechten in bestimmten Fällen.

– Stärkung der Durchsetzbarkeit von Vorgaben zur staatlichen Förderung von Telekommunikationsnetzen, einschließlich der Einführung von Regelungen zum offenen Netzzugang und zur Verbindlichkeit von Markterkundungsverfahren.

– Modernisierung des Universaldienstes, einschließlich der Verankerung eines Rechts des Einzelnen auf angemessene Versorgung mit Telekommunikationsdiensten.

– Anpassung der Verpflichtungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit an veränderte Bedürfnisse und technische Entwicklungen.

– Integration und Anpassung an den veränderten Bedarf der Nachfrager der den Bereich Telekommunikation betreffenden Vorschriften des PTSG.

– Neuregelung organisatorischer und verfahrensrechtlicher Fragen der Bundesnetzagentur.

– Überarbeitung des Bußgeldregimes.