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BGH: Unternehmensbezeichnung mit dem Bestandteil "Stadtwerke" irreführend, wenn das Unternehmen nicht mehrheitlich in kommunaler Hand ist

BGH
Urteil vom 13.06.2012
I ZR 228/10
Stadtwerke Wolfsburg
UWG § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

Leitsatz des BGH:

Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird regelmäßig annehmen, dass ein Unternehmen, in dessen Firma der Bestandteil "Stadtwerke" enthalten ist, zumindest mehrheitlich in kommunaler Hand ist, sofern dem entgegenstehende Hinweise in der Unternehmensbezeichnung fehlen. Als aufklärende Hinweise reichen in diesem Zusammenhang Bestandteile der geschäftlichen Bezeichnung des Unternehmens nicht aus, die der Verkehr als Phantasiebezeichnungen auffasst und denen er keinen Hinweis auf einen weiteren Gesellschafter entnimmt.

BGH, Urteil vom 13. Juni 2012 - I ZR 228/10 - OLG Braunschweig - LG Braunschweig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: