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LG Frankenthal: Wettbewerbswidrige Irreführung wenn gewerbliche Partnervermittlung Kontaktanzeigen als angebliche Privatperson mit Kontaktwunsch schaltet.

LG Frankenthal
Urteil vom 13.01.2015
1 HK O 14/14


Das LG Frankenthalt hat wenig überraschend entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn eine gewerbliche Partnervermittlung Kontaktanzeigen als angebliche Privatperson mit Kontaktwunsch schaltet.

Aus den Entscheidungsgründen:

"Dass es sich bei den streitgegenständlichen Kontaktanzeigen um geschäftliche Handlungen handelt, steht außer Zweifel, da hierdurch ersichtlich eine Kontaktaufnahme zur Partnervermittlung des Beklagten und damit letztendlich ein Geschäftsabschluss mit diesem angebahnt werden soll, § 2 Nr. 1 UWG.

[...]

Entgegen der Auffassung des Beklagten wird dieser Werbecharakter seiner Inserate auch verschleiert. Dies folgt zum einen aus der Tatsache, dass die Inserate in der Rubrik "Herzenswünsche" und dort unter der Überschrift "Bekanntschaften" erscheinen. In dieser Rubrik erscheinen unstreitig auch Inserate privater Kontaktsuchender, also ohne Werbecharakter. Es ist demnach Sache des Beklagten, seine eigenen - gewerblichen - Inserate hiervon so deutlich abzugrenzen, dass der Leser, der selbst auf eine "Bekanntschaft" aus ist, erkennen kann, dass es sich bei der fraglichen Kontaktanzeige um ein Inserat einer gewerblichen Partnervermittlung handelt, bei dem nur gegen Zahlung einer "Gebühr" eine Kontaktaufnahme möglich ist."