Skip to content

BGH: Keine Haftung des Vertriebshändlers für Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bei Konstruktions- und Fabrikationsfehlern

BGH
Urteil vom 21.03.2023 - VI ZR 1369/20
BGB § 823 Abs. 1


Der BGH hat entschieden, dass keine Haftung des bloßen Vertriebshändlers für Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bei Konstruktions- und Fabrikationsfehlers besteht. Anders ist nur dann zu entscheiden, wenn besondere Gründe (z.B. Kenntnis von Schadensfällen bei der Produktverwendung) Anlass für eine Überprüfung der Produktsicherheit nahelegen.

Leitsatz des BGH:
Zur deliktischen Produzentenhaftung bei einem mit Herbiziden verunreinigten Düngemittel.

BGH, Urteil vom 21. März 2023 - VI ZR 1369/20 - OLG Koblenz - LG Mainz

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: