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Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung tritt am 01.01.2021 in Kraft - KostRÄG 2021 am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021 wurde am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 01.01.2021 in Kraft. Damit ist eine Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung verbunden.