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Hackerangriff auf Unternehmensseite - IT-Sicherheit muss stimmen – sonst drohen Schadensersatzansprüche

IT-Sicherheit muss stimmen – sonst drohen Schadensersatzansprüche
Rechtsanwalt Marcus Beckmann

In der Vergangenheit sind große und klein Anbieter von Waren und Dienstleistungen im Internet sowie Cloud-Anbieter Opfer von Datenklau und Erpressungsversuchen gekommen. Wird ein Online-Shop Opfer eines Datenklaus oder Hackerangriffs bedeutet dies nicht nur einen erheblichen Vertrauensverlust, sondern ist auch ein rechtliches Problem

Ein Unternehmen hat grundsätzlich alle ihm zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um Schäden von Dritten fernzuhalten. Das Unternehmen haftet für alle vorhersehbaren und vermeidbaren Schäden, die durch eine unzureichende Sicherung vor Datenklau entstanden sind. Auch Zahlungsdienstleister und Kreditkartenunternehmen können ggf. Schadensersatzansprüche haben, wenn Kreditkartendaten missbraucht werden. Schließlich besteht die Gefahr, dass eigene Geschäftsgeheimnisse oder die von Vertragspartnern in falsche Hände geraten. Diese Grundsätze galten auch schon vor Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes. Auch die datenschutzrechtlichen Vorschriften schreiben vor, dass personenbezogene Daten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen sind. Bei einem Verstoß drohen Ordnungsgelder.

Zu den notwendigen Maßnahmen gehört eine dem Stand der Technik entsprechende IT-Infrastruktur sowie die regelmäßige Aktualisierung von Hard- und Software zur Vermeidung von Sicherheitslücken. Regelmäßige Belehrungen und Schulungen der Mitarbeiter zu Sicherheitsfragen und die Überwachung der Integrität der IT-Sicherheit sind ebenso notwendig. Zudem sollten Kunden bzw. Nutzern Informationen an die Hand gegeben werden, um ungewollten Datendiebstahl zu vermeiden.

Kommt es zu einem Datenklau, Hackerangriff oder Erpressungsversuchen gilt es zunächst etwaige Lücken zu stopfen. Zudem sollten strafrechtliche Schritte eingeleitet werden. Darüber hinaus müssen Unternehmen die betroffenen Kunden und Nutzer umgehen über die Sicherheitslücke informieren. Um weiteren Missbrauch durch Accountdaten zu verhindern empfiehlt es sich Kunden zur Änderung der Passwörter aufzufordern bzw. diese zunächst zurückzusetzen.