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LG Berlin: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) können Filmproduzenten Filmaufnahmen aus dem Innenbereich von Verkehrsmitteln und Betriebsanlagen untersagen

LG Berlin
Urteil vom 10.05.2012
16 O 199/11


Das LG Berlin hat entschieden, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einem Filmproduzenten Filmaufnahmen aus dem Innenbereich von Verkehrsmitteln und Betriebsanlagen untersagen können. Gegenstand des Rechtsstreits war ein Film über Grafitti.

Aus der Pressemitteilung des LG Berlin:

"In dem beanstandeten Film seien Szenen zu sehen, in denen U-Bahnen mit Graffiti besprüht würden und die ersichtlich auf dem Betriebsgelände der U-Bahn aufgenommen worden seien. Die BVG habe die Herstellung dieser Aufnahmen ebensowenig gestattet wie ihre Verwendung. Ein Berechtigung hierzu lasse sich weder aus dem Urheberrecht, der Kunstfreiheit oder der Pressefreiheit ableiten."

Die Pressemitteilung des LG Berlin finden Sie hier: "LG Berlin: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) können Filmproduzenten Filmaufnahmen aus dem Innenbereich von Verkehrsmitteln und Betriebsanlagen untersagen" vollständig lesen