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BGH: Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Möbel dürfen öffentlich aufgestellt werden - Le-Corbusier-Möbel II

BGH
Urteil vom 22.09.2009
I ZR 247/03
Le-Corbusier-Möbel II
UrhG § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 17 Abs. 1, § 96 Abs. 1, § 97 Abs. 1 und 2; InformationsgesellschaftRL Art. 4 Abs. 1


Leitsätze des BGH:

a) Die Vorschrift des Art. 4 Abs. 1 der Informationsgesellschafts-Richtlinie über das Verbreitungsrecht begründet nicht nur ein Mindestrecht, hinter dem die Mitgliedstaaten bei der Bestimmung ihres Schutzniveaus nicht zurückbleiben dürfen, sondern stellt eine verbindliche Regelung des Verbreitungsrechts auch im Sinne eines Maximalschutzes dar.

b) Ein Dritter greift nicht in das ausschließlich dem Urheber zustehende Verbreitungsrecht nach § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 17 UrhG ein, wenn er Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Modelle von Möbeln öffentlich aufstellt oder der Öffentlichkeit zum Gebrauch zugänglich macht.

BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 247/03 - OLG Frankfurt a.M. - LG Frankfurt a.M.

Denn Volltext der Entscheidung finden Sie hier: