BGH
Urteil vom 19.10.2011
I ZR 140/10
Vorschaubilder II
Nunmehr liegt auch die Vorschaubilder II-Entscheidung des BGH im Volltext vor. Wir hatten
bereits darüber berichtet.
Leitsätze des BGH:
a) Eine (schlichte) Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Vorschaubild in Ergebnislisten von Bildersuchmaschinen liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Abbildung mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt hat, ohne technische Vorkehrungen gegen ein Auffinden und Anzeigen dieser Abbildung durch Suchmaschinen zu treffen.
b) Eine vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten erklärte Einwilligung in die Wiedergabe der Abbildung eines Werkes als Vorschaubild erstreckt sich auch auf die Wiedergabe von Abbildungen dieses Werkes, die
nicht vom Urheber oder mit seiner Zustimmung von einem Dritten ins Internet eingestellt worden sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 29. April 2010 -
I ZR 69/08,
BGHZ 185, 291 - Vorschaubilder I).
BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 -
I ZR 140/10 - OLG Hamburg - LG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie
hier: