BPatG: Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Luxy" und "Luci" für Bekleidung und Schuhe
BPatG
Beschluss vom 17.05.2011
27 W (pat) 266/09
Luci ./.Luxy
Das BPatG hat entschieden, dass zwischen den Marken "Luxy" und "Luci" für "Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen" keine Verwechslungsgefahr besteht.
Aus den Entscheidungsgründen:
"Trotz Warenidentität und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft, die einen sehr deutlichen Abstand der Vergleichszeichen zueinander verlangen, um Verwechslungsgefahr auszuschließen, unterscheiden sich die Marken schriftbildlich durch die auffällige graphische Gestaltung der als Wort-/Bildmarke angemeldeten jüngeren Marke ausreichend voneinander.
Entgegen der Auffassung der Widersprechenden hält der Senat die Marken auch klanglich nicht für verwechselbar. Bei der Aussprache der Widerspruchsmarke ist von drei unterschiedlichen Möglichkeiten auszugehen, nämlich von "Lutsi", "Lutchi" oder "Lusi", die sich klanglich jeweils deutlich von der jüngeren Marke unterscheiden, die als "Luksi" oder „Laksi“ ausgesprochen wird."
Beschluss vom 17.05.2011
27 W (pat) 266/09
Luci ./.Luxy
Das BPatG hat entschieden, dass zwischen den Marken "Luxy" und "Luci" für "Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen" keine Verwechslungsgefahr besteht.
Aus den Entscheidungsgründen:
"Trotz Warenidentität und durchschnittlicher Kennzeichnungskraft, die einen sehr deutlichen Abstand der Vergleichszeichen zueinander verlangen, um Verwechslungsgefahr auszuschließen, unterscheiden sich die Marken schriftbildlich durch die auffällige graphische Gestaltung der als Wort-/Bildmarke angemeldeten jüngeren Marke ausreichend voneinander.
Entgegen der Auffassung der Widersprechenden hält der Senat die Marken auch klanglich nicht für verwechselbar. Bei der Aussprache der Widerspruchsmarke ist von drei unterschiedlichen Möglichkeiten auszugehen, nämlich von "Lutsi", "Lutchi" oder "Lusi", die sich klanglich jeweils deutlich von der jüngeren Marke unterscheiden, die als "Luksi" oder „Laksi“ ausgesprochen wird."