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BGH: Wettbewerbswdrige Rufbeeinträchtigung setzt eine herabsetzende oder verunglimpfende Beeinträchtigung des Rufs des betroffenen Kennzeichens voraus

BGH,
Urteil vom 09.September 2011
I ZR 48/10
Teddybär
UWG § 6 Abs. 4 Nr. 2

Leitsatz des BGH:

Der Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 4 Fall 2 UWG setzt eine herabsetzende oder verunglimpfende Beeinträchtigung des Rufs des betroffenen Kennzeichens voraus. Die
Beeinträchtigung seiner Unterscheidungskraft steht dem nicht gleich.
BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 48/10 - OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf

Den Volltxt der Entscheidung finden Sie hier: