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OLG Hamm: Ein Verstoß gegen die eBay-Nutzungsbedingungen begründet nicht automatisch einen Wettbewerbsverstoß

OLG Hamm
Urteil vom 21.12.2010
I-4 U 142/10


Das OLG hat völlig zu Recht entschieden, dass ein Verstoß gegen die eBay-AGB durch einen gewerblichen Anbieter nicht automatisch ein Wettbwerbsverstoß ist. Der Beklagte hatte mehr als drei Angebote mit identischem Artikel eingestellt und gegen die eBay-Nutzungsbedingungen verstoßen.

Aus der Pressemitteilung des OLG Hamm:
"Der Umstand, dass der Mitbewerber in der Suchergebnis-Liste erheblich öfter mit gleichen Produkten auftauche als die Konkurrenz, führe nicht zu einer ernsthaften Behinderung der Marktchancen der Mitbewerber, eine spürbare Beeinträchtigung der Verbraucher sei auch nicht erkennbar.

Ebenso wenig liege eine gezielte Behinderung der Mitbewerber vor. Der Anbieter dränge sich – bildlich gesprochen – nicht gezielt zwischen den Mitbewerber und deren Kunden. Durch den Vertragsverstoß werde die Grenze zur Wettbewerbswidrigkeit nicht überschritten."


Die vollständige Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie hier: "OLG Hamm: Ein Verstoß gegen die eBay-Nutzungsbedingungen begründet nicht automatisch einen Wettbewerbsverstoß" vollständig lesen

BGH: Der Einsatz ungesicherter Verkaufshilfen für den Verkauf von Tageszeitungen ist zulässig - Stumme Verkäufer

BGH
Urteil vom 29.10.2009
I ZR 180/07
Stumme Verkäufer II
UWG 2008 § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 1


Leitsatz des BGH:
Der Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen ("stumme Verkäufer") ist selbst bei erheblichem Schwund weder unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Beeinträchtigung der Kaufinteressenten noch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen Marktbehinderung wettbewerbswidrig (Aufga-be von BGH GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer I).

BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - I ZR 180/07 - KG Berlin - LG Berlin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: