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OLG Hamburg: Urheberrechtsverletzung durch Sabrina Setlur Titel "Nur Mir", da unerlaubt Samples aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" verwendet wurden

OLG Hamburg
Urteil vom 17.08.2011
5 U 48/05
Samples


Das Hanseatische Oberlandesgericht hat entschieden, dass der von den Komponisten Moses Pelham und Martin Haas komponierte und von Sabrina Setlur gesungene Titel „Nur mir“ die Urheberrechte der Gruppe Kraftwerk verletzen. In dem Titel werden unerlaubt Samples au s dem Titel "Metall auf Metall" verwendet.

Aus der der Pressemitteilung des OLG Hamburg:

"Bei der Prüfung, ob es den Beklagten möglich gewesen wäre, die entnommene Tonfolge selbst einzuspielen, hat der Senat darauf abgestellt, ob ein mit durchschnittlichen Fähigkeiten und technischen Möglichkeiten ausgestatteter Musikproduzent im Zeitpunkt der Entnahme der fremden Tonaufnahme in der Lage gewesen wäre, eine gleichwertige Sequenz zu produzieren. Dabei sei für die Beurteilung der Gleichwertigkeit der Eindruck des konkret angesprochenen Abnehmer- bzw. Hörerkreises ausschlaggebend.

Dass die Beklagten nach diesem Maßstab in der Lage gewesen wären, die Sequenz aus dem Titel „Metall auf Metall“ selbst einzuspielen, hat der Senat insbesondere aufgrund der Angaben zweier sachverständiger Zeugen entschieden. Diesen war es unter Verwendung bereits 1997 erhältlicher Synthesizer und freier Samples bzw. selbst aufgenommener Hammerschläge auf Metallschubkarren und Zinkregale gelungen, den kopierten Rhythmusfolgen gleichwertige Sequenzen herzustellen."


Die vollständige Pressemitteilung des OLG Hamburg finden Sie hier:


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