Skip to content

PDF-Datei: CeBIT-Vortrag "Cloud Computing und der sichere Hafen: Was Unternehmen bei der Nutzung cloudbasierter Dienste beachten müssen"

Wir möchten uns ganz herzlich bei allen Teilnehmern und Zuhörern unseres CeBIT-Vortrags "Cloud Computing und der sichere Hafen: Was Unternehmen bei der Nutzung cloudbasierter Dienste beachten müssen" bedanken. Die Unterlagen können Sie als PDF-Datei herunterladen:
"Cloud Computing und der sichere Hafen: Was Unternehmen bei der Nutzung cloudbasierter Dienste beachten müssen"

Vortrag: M-Commerce rechtssicher - die Quadratur des Kreises - Rechtliche Risiken erkennen und minimieren- 28.03.2012 - Mobile Business Conference

"M-Commerce rechtssicher - die Quadratur des Kreises - Rechtliche Risiken erkennen und minimieren" ist der Titel eines Vortrags von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am 28.03.2012 - 10.00 Uhr auf der Mobile Business Conference im ICM in München.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und eine Programmübersicht finden Sie auf den Seiten der Mobile Business Conference.

Sie haben Interesse an einem persönlichen Gespräch auf der Mobile Business Conference oder der zeitgleich stattfindenden Internet World Messe ? Senden Sie uns einfach eine kurze Mail (info@beckmannundnorda.de) mit Ihren Terminvorschlägen. Rechtsanwalt Marcus Beckmann steht am 27.03.2012 und 28.03.2012 gerne für ein persönliches Treffen zur Verfügung.

CeBIT-Vortrag: Cloud Computing und der sichere Hafen - Was Unternehmen bei der Nutzung cloudbasierter Dienste beachten müssen - 08.03.2012

"Cloud Computing und der sichere Hafen: Was Unternehmen bei der Nutzung cloudbasierter Dienste beachten müssen" ist der Titel eines Vortrags von Rechtsanwalt Marcus Beckmann am 08.03.2012 - 10.00 Uhr auf der CeBIT in Hannover.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) .

Sie haben Interesse an einem persönlichen Gespräch auf der CeBIT ? Senden Sie uns einfach eine kurze Mail (info@beckmannundnorda.de) mit Ihren Terminvorschlägen. Rechtsanwalt Marcus Beckmann steht am 08.03.2012 gerne für ein persönliches Treffen zur Verfügung.

BGH: Auch das Ausstellen eines verpackten Produktes auf einer Messe ist markenrechtlich relevant

BGH
Urteil vom 22.04.2010
I ZR 17/05
Pralinenform II
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Leitsätze des BGH:

a) Stellt ein Unternehmen ein Erzeugnis im Inland auf einer Messe aus, liegt eine Benutzung der Produktform im geschäftlichen Verkehr im Inland zu Werbezwecken vor, ohne dass es darauf ankommt, ob das Produkt in verpacktem oder unverpacktem Zustand ausgestellt wird.
b) Durch ein solches Ausstellen im Inland wird noch keine Vermutung für ein Anbieten oder Inverkehrbringen dieses Produktes im Inland begründet.

BGH, Urteil vom 22. April 2010 - I ZR 17/05 - OLG Köln
LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: