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Kammergericht Berlin eBay: Impressum auf der Mich-Seite ausreichend

Das Kammergericht hat völlig zu Recht entschieden, dass die nach § 5 TMG erforderliche Anbieterkennzeichnung bei eBay nicht zwingend in jedem Auktionstext enthalten sein muss. Vielmehr reicht es nach Ansicht des Kammergerichts aus, wenn die Informationen auf der "Mich"-Seite hinterlegt sind. Dabei wendet das Kammergericht die vom BGH mit Urteil vom 20.07.2006 - I ZR 228/03 aufgestellten Grundsätze zutreffend an. In der Vergangenheit hatten einige Gerichte die gegenteilige Ansicht vertreten. Es kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass einige Gericht nach wie vor an dieser Ansicht festhalten. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, empfiehlt es sich daher nach wie vor, die Anbieterkennzeichnung in den Auktionstext zu integrieren.

KG Berlin, Beschluss vom 11. 05.2007 - 5 W 116/07

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
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