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BayVGH: Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft von Honig gilt auch für Minipackungen und Honigportionspackungen

BayVGH
Entscheidung vom 04.05.2018
20 BV 16.1961


Der BayVGH hat entschieden, dass die Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft von Honig auch für Minipackungen und Honigportionspackungen gilt. Es genügt nicht, wenn sich der Herkunftsnachweis nur auf dem Karton befindet, in denen die Portionspackungen geliefert werden.