LG Berlin: Nur konkret getestetes Produkt und nicht ganze Modellreihe darf als Testsieger Stiftung Warentest bezeichnet werden
LG Berlin
Urteil vom 26.03.2019
52 O 131/18
Das LG Berlin hat entschieden, dass nur das konkret getestete Produkt (hier: Matratze mit bestimmer Größe und Härtegrad) und nicht die ganze Modellreihe als "Testsieger Stiftung Warentest" bezeichnet werden darf. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
Urteil vom 26.03.2019
52 O 131/18
Das LG Berlin hat entschieden, dass nur das konkret getestete Produkt (hier: Matratze mit bestimmer Größe und Härtegrad) und nicht die ganze Modellreihe als "Testsieger Stiftung Warentest" bezeichnet werden darf. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.